Aktualisierte Leistungssportkonzeption und Antrag auf Kaderaufnahme

Angepasst an das Kaderauswahlverfahren des Deutschen Schachbundes wird ab sofort eine Antragstellung bei Neuaufnahme in den Kader verpflichtend (Frist 2026: 31.10.). Die neuen Kader werden zum 01.01. des folgenden Jahres berufen und gelten für ein Jahr. Voraussetzungen sowie Förderangebote sind der Leistungssportkonzeption zu entnehmen.

Für Spieler und Spielerinnen, die bereits im Kader und im folgenden Jahr noch U14 sind, gilt ein vereinfachtes Folgeantragsverfahren: Diese schicken bitte einen formlosen Antrag auf Weiterförderung per E-Mail an die Leistungssportreferentin Ha Thanh Nguyen (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) ebenfalls bis zum 31.10.2026. Dies garantiert nicht zwingend die Weiterförderung im nächsten Jahr, da es begrenzte Kaderplätze gibt, aber der Folgeantrag ist dennoch Voraussetzung!

Alle Anträge werden von der Leistungssportkommission geprüft, bestehend aus Norbert Reichel, Mathias Philipp, Frank Große, Paul Georg Langer, Daniel Meitzner und Ha Thanh Nguyen.