Turnierordnung SB Süd Fassung vom 31.05.2025
Turnierordnung ThSB Schachbezirk Süd
Fassung vom 31.5.2025
Diese Turnierordnung ergänzt die Turnierordnung des Thüringer Schachbundes (ThSB) und regelt insbesondere die Meisterschaften des Schachbezirks (SB) Süd. Die Schachkreise können davon abweichende Regelungen treffen, sofern diese die Meisterschaften der Schachkreise betreffen. Auf der jährlichen Bezirksversammlung beschlossene Änderungen werden mit Beginn der nächsten Saison sofort wirksam. Abweichend von der Regelung des DSB geht die Saison des SB Süd vom 01. September des Jahres bis zum 31. August desnachfolgenden Kalenderjahres.
A Spielberechtigung
1. An den Meisterschaften und Pokalspielen des SB Süd dürfen nur Spieler teilnehmen, die Mitglieder eines Schachvereines bzw. einer Schachabteilung des Schachbezirks Süd sind. Die Mitglieder müssen ihre satzungsgemäßen Verpflichtungen gegenüber dem ThSB erfüllt und damit die Spielberechtigung erlangt haben. Ein Spieler ist für einen Verein spielberechtigt, wenn er in der Mitgliederliste dieses Vereins beim ThSB geführt wird und eine Spielgenehmigung für ihn ausgestellt wurde als spielaktives Mitglied eingetragen ist.
B Turniere
2. Die Turniere des SB Süd werden innerhalb einer laufenden Saison ausgetragen.
3. Das Gebiet des SB wird in vier Schachkreise eingeteilt:
- Wartburgkreis (einschließlich der Stadt Eisenach)
- Schmalkalden-Meiningen (einschließlich der Stadt Suhl)
- Hildburghausen
- Sonneberg
B I Einzelmeisterschaften
4. Die Einzelmeisterschaft des SB Süd wird in einem halboffenen Turnier mit mindestens 5
und maximal 7 Runden im Schweizer System gespielt. Nehmen nur 16 oder weniger Spieler
teil, so werden nicht mehr als 6 Runden gespielt. Der Spielleiter legt in Abstimmung mit dem
Ausrichter jährlich die halboffenen Teilnehmerkriterien fest:
- Mindest-DWZ
- Stichtag für die Mindest-DWZ
- maximale Turnierteilnehmerzahl.
Für dieses Turnier sind teilnahmeberechtigt:
- 10 Vorberechtigte (Platz 1 bis 10 des Vorjahres)
- 12 Aufsteiger, 3 Plätze je Schachkreis nach Platzierung bei den Kreiseinzelmeisterschaften
- 1 Sieger der U 18 – Bezirkseinzelmeisterschaft
- 1 Sieger der U 18 weiblich – Bezirkseinzelmeisterschaft
- 1 Sieger der U 16 – Bezirkseinzelmeisterschaft
- 1 Sieger der U 16 weiblich – Bezirkseinzelmeisterschaft
- 1 Jugendfreiplatz
- 1 Freiplatz für den Veranstalter
5. Die Bedenkzeit beträgt für 40 Züge 2 Stunden plus weitere 30 Minuten bis Blättchenfall.
Der Teilnehmer mit der Startnummer 1 erhält in der 1. Runde die schwarzen Figuren. Die
Farbverteilung der anderen Partien ergibt sich hieraus. Finden die 6. und 7. Runde an einem
Tag statt, dann beginnt die 7. Runde, 30 Minuten nach Beendigung der letzten Partie der 6.
Runde.
6. Bei Punktgleichheit gelten die in der Turnierausschreibung festgelegten Wertungen
(Zweitwertung, Drittwertung, usw.). Der Sieger erhält den Titel „Südthüringer
Einzelmeister“. Die 3 Erstplatzierten sind berechtigt, an den Thüringer Einzelmeisterschaften
teilzunehmen.
7. Die Einzelmeisterschaft der Frauen wird in das Turnier der Einzelmeisterschaft des SB Süd
integriert. Der Spielleiter kann für Frauen zusätzliche Teilnahmekriterien festlegen. Die
bestplatzierte Frau erhält den Titel „Südthüringer Einzelmeisterin“.
B II Mannschaftsmeisterschaften
8. Im Schachbezirk Süd bestehen folgende Spielklassen:
- Bezirksliga Süd
- Bezirksklasse Süd
- Kreisligen
9. Die Bezirksliga und die Bezirksklasse bestehen aus je 10 Mannschaften. Die Mannschaften
tragen eine einfache Spielrunde aus. Die Mannschaften der Bezirksliga bestehen aus 6 Brettern, die Mannschaften der Bezirksklasse und der Kreisligen bestehen aus 4 Spielern. Die Bedenkzeit beträgt für 40 Züge 90 Minuten plus anschließend weiteren 30 Minuten bis Blättchenfall. Für jeden absolvierten Zug werden den Spielern 30 s Bedenkzeit hinzugerechnet.
Die beiden Erstplatzierten tragen nach Abschluss der Saison einen Wettkampf im Berliner Modus mit 8 Brettern aus. Der Sieger dieses Wettkampfes erhält den Titel „Südthüringer Mannschaftsmeister“. Bei unentschiedenem Ausgang wird der Titel dem Erstplatzierten der vergangenen Spielzeit zuerkannt.
10. Für alle Spielklassen auf Bezirksebene wird der Abstieg variabel gestaltet, soweit
Absteiger aus höheren Klassen dies notwendig machen. Die Zahl der Absteiger ist jeweils so
groß, dass unter Berücksichtigung der Aufsteiger die vorgesehene Zahl der Mannschaften
einer Klasse erhalten bleibt. Sind mehr als 4 Absteiger dazu notwendig, kann der
Bezirksspielleiter innerhalb 14 Tage nach Feststehen der Absteiger eine einjährige Erhöhung
der Anzahl der Mannschaften dieser Spielklasse festlegen. Bis zum 31.05. jeden Jahres haben
Mannschaften, die auf Aufstieg oder Verbleib in einer Klasse verzichten, dies dem
Bezirksspielleiter mitzuteilen. Der Sieger der Bezirksliga steigt in die Landesklasse auf. Platz
1 und 2 der Bezirksklasse steigen in die Bezirksliga auf. Aus den Kreisligen steigen 2
Mannschaften in die Bezirksklasse auf.
Tritt eine Mannschaft in der laufenden Saison zweimal nicht an, so wird diese ausgeschlossen
und ist damit abgestiegen. Die Mannschaft wird mit einer Ordnungsgebühr belegt. Die bisher
erzielten Ergebnisse werden gestrichen.
11. Für die gleiche Spielklasse sind höchstens 2 Mannschaften je Verein zugelassen. Spielen
in einer Spielklasse zwei Mannschaften eines Vereins, so ist deren Wettkampf am 1. Spieltag
anzusetzen. Ausnahmen von dieser Regelung müssen von der Bezirksversammlung des Schachbezirks Süd explizit beschlossen werden.
12. Spätestens zu dem vom Bezirksspielleiter festgelegten Termin melden die Vereine ihre
Mannschaften getrennt nach Spielklassen. Dabei melden die Vereine pro Mannschaft acht Stammspieler
in festgelegter Reihenfolge. Die Spieler sind mit Namen, Vornamen und Vereinslistennummer
aufzuführen. Bei Spielern mit VSG sind die VSG-Nummer und das Geburtsdatum zusätzlich
anzugeben. Die Reihenfolge der gemeldeten Spieler ist für das laufende Spieljahr als
Brettreihenfolge verbindlich. Ersatzspieler müssen hinter Stammspielern, und Stammspieler
dürfen nicht tiefer als an ihrem gemeldeten Brett eingesetzt werden.
Das Freilassen eines Brettes ist nur unter Namensnennung des fehlenden Spielers möglich. Für das Freilassen eines Brettes unter Namensnennung hat der verursachende Verein in der Bezirksliga, Bezirksklasse und Kreisliga ein brettabhängiges Strafgeld (Höhe siehe Anhang) in der vom Staffelleiter
mitgeteilten Frist zu zahlen.
Die Mannschaftsmeldung hat außerdem Folgendes zu beinhalten:
- Spiellokal mit Anschrift und – so vorhanden – Telefon;
- Mannschaftsleiter mit Anschrift, Telefon und E-Mail-Adresse und/oder bei Bedarf
zusätzlich ein Mannschaftsmitglied, welches für die E-Mail-Meldung zuständig ist.
13. Bei Verstößen gegen die Brettfolge, bzw. Freilassen eines Brettes ohne Namensnennung des fehlenden Spielers haben alle zu tief eingesetzten Spieler ihre Partien verloren. Ein Spieler gilt dann als zu tief eingesetzt, wenn in seiner Mannschaft vor ihm ein Spieler mit einer höheren Ranglistennummer gesetzt wurde. Entsprechendes gilt, wenn Spieler an falschen Brettern sitzen. Liegt ein Verstoß gegen die Bestimmungen über die Spielberechtigung (Abschnitt A) oder die Brettreihenfolge vor, hat der zuständige Turnier- oder Staffelleiter das Ergebnis zu ändern, selbst wenn kein Einspruch erhoben wurde.
14. Ein Spieler darf für eine Runde nur für eine Mannschaft gemeldet werden. Alle
Spielklassen spielen am gleichen, von der Bezirksversammlung des Schachbezirks Süd
festgelegten Termin. Verlegte Wettkämpfe rechnen zum ursprünglichen Termin. Bei
unterschiedlicher Anzahl von Mannschaften in den einzelnen Spielklassen, sind die Runden in
den Ausschreibungen zu definieren. Spieler, die als Ersatz in Bundes- bzw.
Oberligamannschaften eingesetzt wurden, sind am terminlich folgenden Spieltag in Thüringen
nicht spielberechtigt.
15. Die Bildung von Spielgemeinschaften ist möglich, wenn alle Mannschaften dieser Vereine
in Spielklassen des Schachbezirks Süd des ThSB spielen. Die Bildung von
Spielgemeinschaften muss dem Bezirksspielleiter bis zum 31.05. schriftlich mit einer
Vereinbarung zwischen den beteiligten Vereinen über die Dauer der Spielgemeinschaft und
Regelungen nach Auflösung der Spielgemeinschaft angezeigt werden.
B III Blitzeinzelmeisterschaft
16. Die Blitzeinzelmeisterschaften des Schachbezirk Süd werden offen ausgetragen, wobei
der Ausrichter in Absprache mit dem Bezirksspielleiter eine Beschränkung der
Teilnehmerzahl festlegen kann.
17. Bis 30 Teilnehmer wird im Rundensystem gespielt. Bei mehr Teilnehmern wird in Vorrunde
Finalgruppen gespielt, so dass sich die Partienanzahl für die einzelnen Teilnehmer
verringert. Bei Punktgleichheit erfolgt die Platzierung nach Gewinnpartien, danach
Sonneborn-Berger. Über den Titel entscheiden zwei Stichkampfpartien, notfalls bis zum "sudden death“.
18. Der Sieger erhält den Titel „Südthüringer Einzelmeister im Blitzschach“. Die 3
Erstplatzierten sind berechtigt, an der Thüringer Blitzeinzelmeisterschaft teilzunehmen.
B IV Seniorenschnellschachmeisterschaft
19. Das Turnier können nur Teilnehmer mitspielen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben.
Eine Qualifikation ist mit diesem Turnier nicht verbunden. Der Seniorenwart ist für die
Organisation und Durchführung der Meisterschaft verantwortlich.
B V Andere Meisterschaften
20. Schnellschachmeisterschaften (Einzel oder Mannschaft) sowie eine
Mannschaftsmeisterschaft im Blitzschach können auf Antrag eines Vereines vom
Bezirkspielleiter vergeben werden. Die bestplatzierte Mannschaft bzw. der bestplatzierte
Spieler aus dem SB Süd bei diesen Turnieren erhält den Titel „Südthüringer ...meister im...schach“.
C Turnierleiter und Schiedsrichter
21. Der Bezirksspielleiter des Schachbezirks Süd hat nach Weisung des Präsidiums die in
Punkt B genannten Wettkämpfe mit Ausnahme des Seniorenturniers vorzubereiten und zu
leiten. Er kann im Einvernehmen mit dem Präsidium für die Spielklassen Staffelleiter als
seine Stellvertreter einsetzen. Er ist weiter zuständig für die Abwicklung von Aufstiegsspielen
oder Stichkämpfen auf Bezirksebene. Er hat mit dem Landesspielleiter des ThSB
einvernehmlich zusammenzuarbeiten.
22. Bei jedem Wettkampf auf Bezirksebene sollte ein mit den FIDE-Schachregeln vertrauter
Schiedsrichter zugegen sein, der nicht am Wettkampf teilnimmt.
23. Wenn der Bezirksspielleiter die Wettkampfleitung nicht selbst übernimmt, dann stellt der
gastgebende bzw. ausrichtende Verein den Schiedsrichter. Ist kein Schiedsrichter anwesend,
so übernehmen die Mannschaftsleiter die Wettkampfleitung, bis der Schiedsrichter eintrifft.
Die notwendigen Kosten neutraler Schiedsrichter tragen die Vereine, deren Wettkampf
geleitet wird, je zur Hälfte.
24. Die Ergebnismeldung jedes Wettkampfes hat durch den Gastgeber in der Ausschreibung
festgelegten Frist nach Beendigung an den Referenten für Öffentlichkeitsarbeit zu erfolgen.
Das Ergebnisprotokoll muss vom Mannschaftsleiter des Gastgebers umgehend im Ergebnisdienst des ThSB eingetragen (bevorzugte Vorgehensweise) oder an den zuständigen Turnierleiter gesandt werden.
D Proteste, Beschwerden, Berufungen
25. Gegen die Entscheidung eines Schiedsrichters kann sofort formlos protestiert werden.
Dieser Protest hat keine aufschiebende Wirkung. Auf Weisung des Schiedsrichters muss
weiter gespielt werden.
26. Gegen die Entscheidung eines Schiedsrichters kann förmlich protestiert werden. Dies
muss innerhalb einer Woche nach bekannt werden des Protestgrundes geschehen.
Protestinstanz ist der jeweilige Staffelleiter oder der Bezirksspielleiter.
27. Proteste sind innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Eingang (Versanddatum) von der
Protestinstanz zu entscheiden.
28. Nach der Beendigung eines Turniers können Proteste nicht mehr erhoben werden, sofern
nicht nachgewiesen werden kann, daß der Protestgrund während des Turniers nicht bekannt
sein konnte.
29. Entscheidungen der Protestinstanz können durch Beschwerde angefochten werden. Sie ist
innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Entscheidung beim Bezirksspielleiter
einzureichen.
30. Über Beschwerden gegen die Entscheidung des Bezirksspielleiters in spieltechnischen
Fragen entscheidet das vom Landeskongress des ThSB gewählte Schiedsgericht endgültig.
31. Proteste, Beschwerden und Berufungen sind gebührenpflichtig und schriftlich
einzureichen. Gleichzeitig ist die Zahlung der Protestgebühr nachzuweisen. Die Zustellung
der Rechtsmittelschrift erfolgt stets direkt an den Bezirksspielleiter. Die Gebühr wird
zurückgezahlt, wenn dem Einspruch stattgegeben wird. Erfolgt der Einspruch oder die
Gebührenzahlung nicht fristgemäß, so gilt der Einspruch als nicht gestellt und die Gebühr
wird zurückgezahlt.
Die letzte Änderung der Turnierordnung wurde auf der Bezirksversammlung des
Schachbezirks Süd am 31.05.2025 vorgenommen.
Anhang Gebühren:
- Startgeld bis zur 2. Runde nicht bezahlt Mahngebühr: 5,00 €
- Freilassen eines Brettes unter Namensnennung
Brett 1 bis 3 in der Bezirksliga und Bezirksklasse: 15,00 €
Brett 1 in der Kreisliga: 15,00 €
- unentschuldigtes Fehlen zur Bezirksversammlung: 25,00 €
- Protestgebühr Bezirksspielleiter: 50,00 €
Sonstige Gebühren und Startgelder entsprechen denen des ThSB und sind dem jeweils aktuellen Handbuch zu entnehmen.
